Führerscheinklassen

Was brauche ich, um einen Führerschein zu bekommen?

  • Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
  • Personalausweis
  • Lichtbild (biometrisch)
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort (Erste-Hilfe-Kurs oder DRK-Schein), Vermittlung kann über Fahrschule erfolgen
  • weitere Informationen über Fahrschule

AM AM – Kleinkrafträder

Wie ist das Mindestalter?
15 Jahre

Was beinhaltet AM?
Der Führerschein der Klasse AM beinhaltet keine weiteren Klassen

Was darf ich fahren?
Alle Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor und Lastendreiräder die maximal 45 km/h fahren oder deren Hubraum maximal 50 cm³ beträgt

Welche Besonderheiten gibt es?
Es wird kein Führerschein einer anderen Klasse vorausgesetzt

A1 A1 – Leichtkrafträder

Wie ist das Mindestalter?
16 Jahre

Was beinhaltet A1?
Führerscheinklasse M

Was darf ich fahren?
Alle Krafträder mit einem Hubraum bis 125 cm³ und einer Leistung von maximal 11 kW

A A2 – beschränkt

Wie ist das Mindestalter?
18 Jahre

Was beinhaltet A beschränkt?
Führerscheinklasse A1 und M

Was darf ich fahren?
Alle Krafträder (inkl. Beiwagen) mit einer Leistung von maximal 35 kW

Welche Besonderheiten gibt es?
Die oben genannte Leistungsbeschränkung entfällt 2 Jahre nach Erhalt des Führerscheins nach Aufstiegsprüfung Praxis, ohne Theorieprüfung

A A – unbeschränkt

Wie ist das Mindestalter?
24 Jahre (Direkteinstieg)

Was beinhaltet A unbeschränkt?
Führerscheinklasse A1, A2 und M

Was darf ich fahren?
Alle Krafträder (inkl. Beiwagen) die für den Straßenverkehr zugelassen sind

Welche Besonderheiten gibt es?
Der Führerschein der beschränkten Klasse A kann nach 2 Jahren ohne Theorieprüfung (wohl aber Praxisprüfung) in einen unbeschränkten überführt werden

B B – PKW (ab 17)

Wie ist das Mindestalter?
17 Jahre

Was beinhaltet B (ab 17)?
Führerscheinklasse AM + L

Was darf ich fahren?
Alle Kraftfahrzeuge die keine Krafträder sind, deren zulässige Gesamtmasse 3,5 t nicht übersteigt und zusätzlich zum Fahrerplatz nicht mehr als 8 Sitzplätze haben
Fahrzeuge mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg, die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs

Welche Besonderheiten gibt es?
Wenn die Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gemacht wurde ist der Führerschein auch nur für Automatikfahrzeuge gültig

Welche Besonderheiten gibt es im speziellen mit dem Führerschein ab 17?
Ab 1. Januar 2011 können Jugendliche grundsätzlich schon mit 17 Jahren den Führerschein machen und sich in Begleitung eines erfahrenen Autofahrers hinters Steuer setzen.

Wer den Führerschein ab 17 besitzt darf nur unter bestimmten Umständen ans Steuer:

  • Es muss immer eine Begleitperson mitfahren
  • Die Begleitperson muss älter als 30 Jahre sein
  • Die Begleitperson muss den Führerschein Klasse B mindestens fünf Jahre besitzen
  • Die Begleitperson darf nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister besitzen
  • Die Begleitperson muss amtlich eingetragen sein und muss beim Antrag auf den Führerschein angegeben werden (spontan kann sich kein Erwachsener mit einem Fahranfänger ins Auto setzen)
  • Die Bescheinigung zum begleiteten Fahren gilt nur in Deutschland, im Ausland darf nicht damit gefahren werden, da es sich hier um eine nationale Sonderregelung handelt. Spätestens vor der Grenze der Bundesrepublik Deutschland muss ein Fahrerwechsel erfolgen. Die einzige Ausnahme stellt hier Österreich dar. Dort darf man mit dem deutschen B 17-Führerschein in Begleitung fahren. Gleiches gilt umgekehrt auch in Deutschland mit der österreichischen L 17-Fahrerlaubnis.
  • Der Fahrer darf keinen Alkohol getrunken haben (0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger). Für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Grenze

Die Probezeit beginnt nach bestandener praktischer Prüfung sofort und hat zwei Jahre bestand.

Nach erfolgreichem Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung wird eine „Prüfungsbescheinigung“ erteilt, in der die Begleitperson(en) eingetragen ist. Die Prüfungsbescheinigung berechtigt nur für Fahrten innerhalb Deutschlands und Österreichs.

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird durch die Fahrerlaubnisbehörde der Kartenführerschein auf Antragsstellung ausgehändigt. Der Prüfbescheinigung ab 17 zählt jedoch bis zu 3 Monaten weiter, jedoch sollte der Kartenführerschein in dieser Zeit beantragt werden.

B B – PKW

Wie ist das Mindestalter?
18 Jahre

Was beinhaltet B?
Führerscheinklasse M,L und S

Was darf ich fahren?
Alle Kraftfahrzeuge die keine Krafträder sind, deren zulässige Gesamtmasse 3,5 t nicht übersteigt und zusätzlich zum Fahrerplatz nicht mehr als 8 Sitzplätze haben
Fahrzeuge mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg, die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs

Welche Besonderheiten gibt es?
Wenn die Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gemacht wurde ist der Führerschein auch nur für Automatikfahrzeuge gültig